Naturschutzgebiet "Weseraue"

Die Naturschutzgebiete nur im Petershäger Weserraum sind 1423 ha groß. Hierbei ist die Neuausweisung Wietersheimer Teiche noch nicht mitgezählt. Wenn man die Erweiterungen der Schutzgebiete weiter einberechnet sind es nahezu (z. B. Vogelschutzgebiete) 3000 ha.

Naturschutzgebiete bedeuten immer auch Einschränkung von Grundrechten, wie Recht auf Freizügigkeit und Eigentum. Landwirtschaft, Jagd, Fischerei und Freizeitnutzung unterliegen in solchen Gebieten strengen Beschränkungen.

Die Länge der Weser im Stadtgebiet Petershagen beträgt 28 km. Davon sind bereits beidseitig, also Ost- und Westufer, 26 km fischereilich nicht bzw. stark eingeschränkt nutzbar. Es ist zu erwarten, dass bei Neuausweisung eines künftigen NSG Weseraue (wo alle bisherigen Schutzgebiete zusammengefasst sind) weitere Einschränkungen folgen werden. Das bedeutet auch, dass die Stadt Petershagen die Weser für Nutzungen von Menschen verlieren wird. Ausnahme dürfte der Oberstrombereich des Wehres Lahde sein, weil dort (noch?) Nutzungen möglich sind. Der Weserbereich der Ortschaft Lahde darf nicht einbezogen werden (unterhalb des Lahder Wehres).

Es ist der einzige Weserzugang dieser Ortschaft und dient der Erholung. Was haben die Unterschutzstellungen eigentlich bislang erreicht? Die Menschen wurden vertrieben, weil sie stören. Was haben wir: Riesige Mengen an Graugänsen (die vorwiegend außerhalb der NSG´s das gekeimte Saatgut fressen, so dass der Landwirt wieder neu bestellen muss). Graureiher, Silberreiher und Kormorane haben sich prächtig entwickelt, während die Bodenbrüter stark rückläufig sind. Um die europäischen Aalbestände zu sichern, wurde die EU- Aalverordnung 1100/ 2007 erlassen.

Diese Verordnung schreibt bestimmte Maßnahmen vor, die die Mitgliedsstaaten umsetzen müssen. Das ist neben der Abschaltung der Turbinen/ Turbinenmanagement in den Wehranlagen, Jungaalbesatz oder Maßnahmen gegen Raubtiere. Damit ist u. a. der Kormoran gemeint, der aber in Naturschutz- und auch Vogelschutzgebieten nicht bejagt werden darf. Fakt ist somit, dass bislang im Petershäger Weserraum (Ausnahme Frille und ein Teil von Wietersheim) kein Kormoran bejagt oder auch nicht vergrämt werden darf. Die EU- VO lässt sich nicht wirklich umsetzen.

Ein Beispiel für Nichtumsetzung von geförderten fischereilichen Maßnahmen zur Bestandssicherung von Fischbeständen in NSG oder Vogelschutzgebieten: Der Fischereiverein Lahde/ Weser hatte einen Schutznetzkäfig (5 x 5 x 3,5 m) gebaut und im Teich in der Lahder Marsch versenkt. Statt künstlichem Fischbesatz ein geeignetes Mittel, um die Wintereinstände von Fischen zu sichern. Dem tauchenden Kormoran gelingt es nicht in den Käfig einzudringen. Diese Maßnahme sollte zu 50% aus Mitteln der Fischereiabgabe gefördert werden.

Das allerdings wurde von der BR Detmold abgelehnt, weil die Teiche im Vogelschutzgebiet liegen und es nicht auszuschließen ist, dass sich tauchende Vögel im Netz verfangen könnten. Resümee: Aus Sicht der Fischerei ist eine Unterschutzstellung von großen Gebieten im hiesigen Kulturraum nicht sinnvoll.

Jens Müller, Gewässerwart der Mindener IG und Vorsitzender des FV Lahde/ Weser